AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen

 

I. Geltung der Bedingungen

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für sämtliche Rechtsgeschäfte der Gesellschaft gegenüber Unternehmern und anderen Personen im Sinne des § 310 BGB. Sie gelten für sämtliche Geschäfte von uns ausschließlich. Hiervon abweichende Geschäftsbedingungen unserer Vertragspartner gelten nur, wenn dies ausdrücklich schriftlich von uns anerkannt wird, auch wenn wir in Kenntnis entgegenstehender Geschäftsbedingungen unserer Vertragspartner das Rechtsgeschäft ohne weiteres und vorbehaltlos ausführen.

 

II. Allgemeine Lieferungs- und Zahlungsbedingungen
1. Angebote und Auftragserteilung

1.1 Unsere Angebote sind frei widerruflich und lediglich als Aufforderung zur Abgabe
von Aufträgen durch den Kunden zu verstehen.
1.2 Sofern keine Festpreise vereinbart werden, verstehen sich unsere Angebote
im kaufmännischen Geschäftsverkehr vorbehaltlich üblicher Preissteigerungen
oder -senkungen.
1.3 An Kostenvoranschlägen, Zeichnungen und anderen Unterlagen behalten wir uns Eigentums- und Urheberrechte vor. Sie dürfen Dritten nicht zugänglich gemacht werden. Bei Nichtzustandekommen oder Aufhebung des Auftrags ist der
Auftraggeber auf unser Verlangen zur unverzüglichen Rückgabe verpflichtet. Ein Zurückbehaltungsrecht ist ausgeschlossen. Entwürfe sind kostenpflichtig.
2. Annahme von Aufträgen
Die Annahme von Aufträgen erfolgt nur durch unsere schriftliche Auftragsbestätigung. Weicht die Auftragsbestätigung von der Bestellung ab, so gilt das Einverständnis des Auftraggebers als gegeben, falls er nicht unverzüglich schriftlich widerspricht.

 

 

3. Urheberrechte

3.1 Jeder uns erteilte Auftrag, der die Erstellung von Entwürfen, Datensätzen, Stilvorlagen und Werkzeichnungen umfasst, ist ein Urheberwerkvertrag, der auf die Einräumung von Nutzungsrechten an diesen Werkleistungen gerichtet
ist. Es gelten die Bestimmungen des Urheberrechtsgesetzes (UrhG) i. V. m. den Werkvertragsbestimmungen des BGB.
3.2 Die Entwürfe, Datensätze, Stilvorlagen und Werkzeichnungen einschließlich der Urheberbezeichnungen dürfen ohne unsere Zustimmung weder im Original noch bei den Reproduktionen verändert werden. Jede Nachahmung - auch von Teilen oder Details - ist unzulässig.
3.3 Die Arbeiten dürfen nur für die vereinbarte bzw. in Auftrag gegebene Nutzungsart und den vereinbarten Zweck im vereinbarten Umfang verwertet werden. Jede anderweitige oder weitergehende Nutzung ist nur mit unserer Einwilligung und ggf. nach Vereinbarung eines zusätzlichen Nutzungshonorars gestattet.
3.4 Mit der Zahlung des Nutzungshonorars erwirbt der Auftraggeber das Recht, die Arbeiten im vereinbarten Rahmen zu nutzen und zu verwerten.
3.5 Wir sind berechtigt, die von uns gefertigten Werke und Dienstleistungen als Referenzen zu nutzen und Abbildungen davon mit Namen und Logo in unseren Werbematerialien und auf unserer Homepage im Internet zu veröffentlichen.

 

 

4. Anlieferung und Aufbewahrung von Daten

4.1 Wir übernehmen bzw. vermitteln die Herstellung von Werkvorlagen aus Daten, die entweder von uns erstellt oder vom Auftraggeber auf seine Kosten und auf seine Gefahr (auch Datenträger oder per Datenfernübertragung) zur Verfügung gestellt werden. Der Auftraggeber trägt dafür Sorge, dass von den uns zur Verfügung gestellten Daten Sicherungskopien bestehen. Wir übernehmen bzw. vermitteln ferner die Herstellung von Werkvorlagen auf der Grundlage von Daten oder Entwürfen, die der Auftraggeber auf sonstige Weise zur Verfügung stellt und die erst noch auf Datenträger erfasst, realisiert und gesetzt werden müssen. Uns überlassene oder von uns für den Auftraggeber erstellte Daten werden bis zum Ende des Vertragsverhältnisses oder bis zur Erfüllung des Vertragszwecks aufbewahrt.
4.2 Der Auftraggeber ist uns zum Schadensersatz für alle Nachteile verpflichtet, die durch die Verwendung von Daten und Datenträgern entstehen, die nicht ordnungsgemäß angeliefert wurden oder funktionsunfähig, insbesondere von Computerviren befallen sind.

 

 

5. Zahlung und Zahlungsverzug

5.1 Die uns zustehende Vergütung ist innerhalb von 7 Tagen nach Rechnungslegung ohne Abzug fällig.
5.2 Bei Banküberweisungen oder Scheckeinreichungen gilt der Tag der Gutschrift auf unserem Konto als Zahlungseingang.
5.3 Wir sind berechtigt, die uns aus unserer Geschäftsverbindung zustehenden Forderungen an Dritte abzutreten.

 

 

6. Lieferung

6.1 Bei Versendung geht die Gefahr bei Übergabe an den Transporteur auf den Auftraggeber über. Der Transport erfolgt auf Kosten des Auftraggebers. Dies gilt auch für Zollgebühren, Steuern o.ä. bei Lieferungen ins Ausland.
6.2 Liefertermine sind nur gültig, wenn sie von uns ausdrücklich schriftlich bestätigt werden. Kommen wir mit unseren Leistungen in Verzug, so ist uns zunächst eine angemessene Nachfrist zu gewähren. Nach fruchtlosem Ablauf der Nachfrist kann der Auftraggeber vom Vertrag zurücktreten, wenn dies in der Fristsetzung angedroht war.
6.3 Ersatz des Verzugsschadens kann der Auftraggeber nur bis zur Höhe des Auftragswertes erlangen.
6.4 Die Lieferfrist verlängert sich bei Maßnahmen im Rahmen von Arbeitskämpfen, insbesondere Streik und Aussperrung sowie beim Eintritt unvorhergesehener Hindernisse, die außerhalb unseres Willens liegen, z. B. Betriebsstörungen oder Verzögerungen in der Anlieferung wesentlicher Materialien, soweit solche Hindernisse nachweislich auf die Lieferung des Liefergegenstandes von erheblichem Einfluss sind. Dies gilt auch, wenn die Umstände bei Unterlieferanten eintreten. Die Lieferfrist verlängert sich entsprechend der Dauer derartiger Maßnahmen und Hindernisse. Die vorstehenden Umstände sind auch dann nicht von uns zu vertreten, wenn sie während eines bereits vorliegenden Verzuges entstehen. Von uns werden Beginn und Ende derartiger Hindernisse in wichtigen Fällen dem Besteller unverzüglich mitgeteilt. Teillieferungen sind innerhalb der von uns angegebenen Lieferfristen zulässig, soweit sich Nachteile für den Gebrauch daraus nicht ergeben.

 

 

7. Verpackung und Versand

Verpackungen werden Eigentum des Bestellers. Versand-, Porto- und Verpackungskosten werden gesondert in Rechnung gestellt.

 

 

8. Gewährleistung

8.1 Der Auftraggeber hat die Vertragsgemäßheit der gelieferten Leistung sowie die zur Korrektur übersandten Vor- und Zwischenerzeugnisse unverzüglich zu überprüfen. Zugesicherte Eigenschaften im Sinne des Gesetzes liegen nur dann vor, wenn die Eigenschaften des Werkes schriftlich zugesichert worden sind.
8.2. Bei berechtigten Beanstandungen sind wir nach unserer Wahl unter Ausschluss anderer Ansprüche zur Nachbesserung oder Ersatzlieferung berechtigt. Im Falle verzögerter, unterlassener, misslungener Nachbesserung oder Ersatzlieferung kann der Auftraggeber jedoch vom Vertrag zurücktreten oder eine Herabsetzung der Vergütung verlangen. Der Käufer hat zunächst nur Anspruch auf Beseitigung von Fehlern und durch sie an den anderen Teilen des Kaufgegenstands verursachten Schäden (Nachbesserung).
8.2 Bei berechtigten Beanstandungen sind wir nach unserer Wahl unter Ausschluss anderer Ansprüche zur Nachbesserung oder Ersatzlieferung berechtigt. Im Falle verzögerter, unterlassener, misslungener Nachbesserung oder Ersatzlieferung kann der Auftraggeber jedoch vom Vertrag zurücktreten oder eine Herabsetzung der Vergütung verlangen. Der Käufer hat zunächst nur Anspruch auf Beseitigung von Fehlern und durch sie an den anderen Teilen des Kaufgegenstands verursachten Schäden (Nachbesserung).
8.3 Soweit der Auftraggeber an unseren Arbeitserzeugnissen Korrekturen vornimmt oder durch Dritte vornehmen lässt, entfällt jede Haftung durch uns, sofern die Korrekturen Ursache für die Mängel waren. 8.4 Mängel eines Teiles der gelieferten Leistung berechtigen nicht zur Beanstandung der gesamten Lieferung, es sei denn, der mangelfreie Teil ist für den Auftraggeber ohne Interesse.
8.5 Es wird keine Gewähr übernommen für Schäden, die daraus entstanden sind, dass der Auftraggeber
a) sich weigert, den gemeldeten Mangel durch uns feststellen und beseitigen zu lassen oder
b) versucht hat, den Mangel durch eine unsachgemäß ausgeführte Reparatur selbst zu beseitigen oder
c) abweichend von unseren Konstruktionen und Vorschlägen seine Ausführung nach seinen Anweisungen oder mit einem von ihm gelieferten Material verlangt oder
d) die Montage selbst durchgeführt hat. Für die Ersatzware und die Ausbesserung laufen keine besonderen Gewährleistungsfristen. Der Ablauf der Gewährleistungsfrist ist während der Nachbesserungsarbeiten gehemmt.

 

 

9. Lieferumfang

Der Lieferumfang wird durch unsere schriftliche Auftragsbestätigung bestimmt. Für eine Mehr- oder Minderlieferung von 10 % des Bestellumfanges übernehmen wir keine Haftung. Ein Nachlieferungsanspruch besteht nicht.

 

 

10. Annullierungskosten

Tritt der Auftraggeber unberechtigt von einem erteilten Auftrage zurück, können unbeschadet der Möglichkeit, einen höheren tatsächlichen Schaden geltend zu machen, 10 % des Werklohnes für die durch die Bearbeitung des Auftrages entstandenen Kosten und für entgangenen Gewinn gefordert werden. Dem Besteller bleibt der Nachweis eines geringeren Schadens vorbehalten.

 

 

 

11. Aufrechnungsverbot und Forderungsabtretung

1. Die Aufrechnung mit Gegenforderungen des Kunden gegen Forderungen von uns ist ausgeschlossen, es sei denn, die Gegenforderung ist anerkannt, rechtskräftig festgestellt oder es handelt sich um Forderungen, die aus unvollständiger oder mangelhafter Vertragserfüllung erwachsen sind.

 

 

12. Eigentumsvorbehalt

1. Die von uns gelieferten Leistungen bleiben bis zur vollständigen Bezahlung sämtlicher sich aus einem Auftrag ergebenden Forderungen in unserem Eigentum. Auch die Einräumung von Nutzungs- und Verwertungsrechten ist von der vollständigen Bezahlung unserer Forderung abhängig. Gemäß § 369 HGB behalten wir uns vor, an allen vom Auftraggeber angelieferten Arbeitsmaterialien und sonstigen Gegenständen ein Zurückbehaltungsrecht bis zur vollständigen Erfüllung aller fälligen Forderungen aus der Geschäftsverbindung auszuüben.
2. Die Forderung des Bestellers aus dem Weiterverkauf der Vorbehaltsware wird schon jetzt an uns abgetreten. Nur mit dieser Maßgabe ist der Auftraggeber zum Weiterverkauf der Liefergegenstände im regelmäßigen Geschäftsverkehr berechtigt. Zu anderer Verfügung über die Liefergegenstände, insbesondere zur Verpfändung oder Sicherungsübereignung ist der Besteller nicht berechtigt.
3. Der Auftraggeber ist zur Einziehung der Forderung aus dem Weiterverkauf trotz der Vorausabtretung bis auf Widerruf ermächtigt. Unsere Einziehungsbefugnis bleibt hiervon unberührt.
4. Bei vertragswidrigem Verhalten des Auftraggebers, insbesondere Zahlungsverzug, sind wir zur Rücknahme berechtigt und der Auftraggeber zur Herausgabe verpflichtet. Die Geltendmachung des Eigentumsvorbehaltes oder Pfändung des Liefergegenstandes durch uns gelten nicht als Vertragsrücktritt, sofern nicht das Verbraucherkreditgesetz Anwendung findet.
5. Die Verarbeitung oder Umbildung der unter Eigentumsvorbehalt gelieferten Gegenstände wird stets für uns vorgenommen. Werden diese Gegenstände mit anderen, uns nicht gehörenden verarbeitet oder zu einer einheitlichen Sache verbunden, so ist vereinbart, dass der Auftraggeber uns das Miteigentum einräumt, das dem Wertverhältnis der von ihm gelieferten zu den anderen Gegenständen entspricht. Entsprechendes gilt im Falle der Vermischung. Ist die Sache des Auftraggebers als Hauptsache anzusehen, so hat der Auftraggeber uns anteilsmäßig Miteigentum zu übertragen. Im Übrigen gilt die gleiche Regelung wie bei dem unter Eigentumsvorbehalt gelieferten Gegenstand.
6. Bei Auslandslieferungen bleiben die Liefergegenstände bis zur vollständigen Bezahlung unser Eigentum, sofern dies nach den Gesetzen des Landes, in das die Liefergegenstände verbracht werden, zulässig ist. Wenn diese Gesetze keinen Eigentumsvorbehalt, jedoch andere Rechte in Bezug auf die Liefergegenstände vorsehen, sind wir berechtigt, alle diese Rechte in Anspruch zu nehmen. Der Auftraggeber ist verpflichtet, an allen Rechtshandlungen mitzuwirken, mit denen wir unser Eigentumsrecht schützen oder ähnliche Rechte an den Liefergegenständen bestellen können.

 

 

 

V. Haftung und Verjährung

1. Unsere Haftung ist auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt, es sei denn uns fällt die Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht zur Last. Wesentliche Vertragspflichten sind Pflichten, die zum Schutz vertragsspezifischer Interessen erforderlich sind, auf deren Einhaltung unser Kunde regelmäßig vertrauen darf, und solche, die sich für uns in den Grenzen zumutbarer Belastung halten, wie z. B. die Übergabe der Ware frei von Sach- und Rechtsmängeln, die Besitzverschaffung und die Verschaffung des Eigentums nach vollständiger Bezahlung.
2. Unsere Haftung ist der Höhe nach begrenzt auf die vertragstypischen, bei Lieferung unserer Produkte vorhersehbaren Schäden.
3. Wir übernehmen keine Haftung für Schäden, die nach dem Einbau unserer Produkte entstehen. Ausgeschlossen ist insbesondere die Übernahme der Kosten für den Ein- und Ausbau von Komponenten der Produkte.
4. Die Haftungsbegrenzungen gelten nicht für Schäden aus der Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit.
5. Mit Ausnahme der Fälle des § 438 Abs. 1 Nr. 2 BGB und § 634 a Abs. 1 Nr. 2 BGB verjähren alle Mängelansprüche gegen uns ein Jahr ab Ablieferung der Ware an den Kunden.
6. Mängel hat uns der Kunde unverzüglich, offensichtliche spätestens innerhalb einer Frist von 1 Woche nach Ablieferung und nicht offensichtliche spätestens innerhalb von 1 Woche nach deren Entdeckung anzuzeigen.

 

 

 

13. Schlussbestimmungen

1. Sollten einzelne Regelungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, so wird die Wirksamkeit der übrigen Regelungen hierdurch nicht berührt. Die unwirksame Regelung ist durch eine solche wirksame Regelung zu ersetzen, die dem gewünschten Ergebnis der unwirksamen Regelung möglichst nahe kommen; Entsprechendes gilt im Falle einer Lücke.
2. Für alle unsere Rechtsgeschäfte gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Die Anwendung des UN-Kaufrechts vom 11.04.1980 ist ausgeschlossen.
3. Ist unser Vertragspartner Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist örtlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus mit uns bestehenden Rechtsverhältnissen unser Sitz.

 

Stand: Januar 2023

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